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Sterbebegleitung statt Sterbehilfe

Zahlreiche Gespräche vor Ort mit Medizinern und im Hospiz haben Volkmar Kleins Überzeugung untermauert, etwas gegen organisierte Beihilfe zum Suizid zu tun. Daher ist er beteiligt am Gesetzentwurf von Michael Brand, der alle geschäftsmäßig organisierte Suizidbeihilfe verbietet, egal ob sie gewerblich, gemeinnützig oder durch Ärzte erbracht wird. Jetzt am Freitag wird der Deutsche Bundestag darüber entscheiden. Das aktuelle Auftreten sogenannter Sterbehilfevereine ist Anlass für diesen Gesetzentwurf. Volkmar Klein: „Jenseits aller grundsätzlicher Fragen des Lebensschutzes darf Sterbehilfe nicht zu einer normalen Option werden. Die meisten Menschen wollen nicht anderen zur Last fallen und könnten sich gedrängt fühlen, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Genau diese Entwicklung ist in den Niederlanden zu beobachten. Einen solchen Dammbruch dürfen wir nicht zulassen.“

Deshalb darf es auch kein Sonderstrafrecht für Ärzte geben und das Verbot gilt selbstverständlich auch dort. Man will sich gar nicht vorstellen, Sterbehilfe als Abrechnungsziffer in der Gebührenordnung finden zu müssen. Es ist eben keine alternative Behandlungsmethode, auf die Ärzte am Ende noch hinweisen müssten, um Versäumnisvorwürfen zu entgehen. Dabei hat das Abschalten von Geräten entsprechend einer Patientenverfügung mit aktiver Sterbehilfe nichts zu tun, da ändert sich durch das jetzt diskutierte auch Gesetz nichts.


Im Gegensatz zur jetzt auftretenden Welle organisierter Sterbehilfe hat es Einzelfälle im ganz persönlichen Bereich schon immer gegeben, ohne dass das jemand irgendwo öffentlich diskutiert hat. Da es dort aber keine aktuelle Entwicklung gibt, die eine Änderung rechtfertigen würde, muss das jetzt auch nicht von der Gesetzgebung aufgegriffen werden. Volkmar Klein hält einen anderen vorliegenden Gesetzentwurf, der das dennoch strafrechtlich regeln will, für zu weit gehend und auch deshalb für problematisch, weil Suizid selbst nicht unter Strafe steht, obwohl er ja bei Misserfolg bestraft werden könnte.

Noch viel wichtiger als die Diskussion über Sterbehilfe ist die weitere Stärkung der Palliativmedizin und der Sterbebegleitung. Ganz ohne Zweifel haben die meisten Menschen Angst vor Schmerzen und Einsamkeit beim Sterben. Dabei kann die Palliativmedizin heute Schmerzen durch entsprechende Medikamente komplett ausschließen. Nach wie vor wissen noch zu wenige von diesen Möglichkeiten. Das bereits gute Netz von stationären Hospizen und ambulanten Hilfen kann sicher noch weiter ausgebaut werden. Genau das müssen wir tun und dürfen nicht Hilfestellung zum Selbstmord organisieren. Genau dazu beschließt der Deutsche Bundestag in dieser Woche gleichzeitig das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“.