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Schutz vor Kostenfallen im Internet

Berlin, 02. März 2012

Einen besseren Schutz vor betrügerischen Kostenfallen im Internet verspricht sich der Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein von dem heute im Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossenen „Gesetz zum Schutz von Verbrauchern im Internet". Jeden Tag tappen mehrere tausend Verbraucher im Internet über vermeintliche Gratisdienste oder Sonderangebote in versteckte Kostenfallen. Die Zahl der Opfer ist in den letzten Jahren größer geworden.

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Unternehmen müssen dann bei Online- Bestellungen künftig ihre Kunden mit einem deutlichen Hinweis über den Gesamtpreis, eventuelle Folgekosten sowie die Mindestlaufzeit von Abonnements informieren, und zwar unmittelbar vor dem letzten Bestellschritt. Im Gegenzug sind die Verbraucher nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein ist froh, dass das Thema angepackt wird: „Der Betrug kennt heute leider viele und immer neue Methoden. Es ist unglaublich, mit welchen perfiden Mitteln zahlreiche Inkassofirmen, Anbieter von Gewinnspielen und Briefkastenfirmen ihre Mitmenschen um ihr hart erarbeitetes Geld bringen."

In der Vergangenheit häuften sich die Fälle, in denen unseriöse Unternehmen durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst verschleiern, dass ihre Leistungen etwas kosten. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande komme, sehen sich viele Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen. Das neue Gesetz soll dem einen wirksamen Riegel vorschieben.