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Hartz IV: Kinder und Kommunen die Gewinner

Siegen, 24. Februar 2011

"Kinder und Kommunen sind die Gewinner des jetzt zwischen Bund und Ländern erzielten Hartz IV Kompromisses", unterstreicht der heimische Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein und zeigt sich zufrieden mit der jetzt gefundenen Lösung. 

Hartz IV: Kinder und Kommunen die Gewinner
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Zentraler Punkt sei das Bildungspaket. Insgesamt setze der Bund dafür jährlich rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlich ein. Volkmar Klein: "Ziel dabei ist, über Bildung und Qualifikation den Weg aus Hartz IV heraus zu ebnen." Die bessere Berücksichtigung von Bildung für Kinder sei auch Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gewesen. Das Gericht hatte darüber hinaus moniert, dass es in dem 2003 von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossenen Hartz IV-Gesetz auch an Transparenz bei der Berechnung der Regelsätze fehle. Auch dieser Fehler des alten Gesetzes sei nun korrigiert worden, so Volkmar Klein. Natürlich seien die Beträge weiterhin knapp bemessen, aber schließlich gehe es darum, das Existenzminimum zu sichern und aus den Steuergeldern aller zu finanzieren.

Die Trägerschaft für das Bildungspaket liege richtigerweise bei den vor Ort auch kompetenten Kommunen. Die dafür vom Bund erwartete finanzielle Kompensation war im Vermittlungsausschuss lange umstritten, jetzt sei eine sehr kommunalfreundliche Lösung gefunden worden. Volkmar Klein: „Der Bund ersetzt die Kosten, indem er einen deutlich höheren Anteil an den „Kosten der Unterkunft" übernimmt. Konkret werden den Kommunen künftig nicht mehr 25%, sondern 36% dieser Kosten erstattet. Das bedeute, dass über die genannten 1,2 Mrd.€ hinaus noch weitere 400 Mio. € gezahlt und über die Landeshaushalte an die Kommunen weitergegeben werden.

Eine noch wichtigere Entlastung für die Kommunen ist in diesem Zusammenhang auch beschlossen worden: In drei Stufen übernimmt der Bund künftig komplett die Grundsicherung im Alter von den Kommunen. Das entlastet Städte und Gemeinden allein 2012-2015 um über 12 Mrd.€ und bringt in Siegen-Wittgenstein allein im Bereich der Stadt Siegen eine jährliche Entlastung von über 5 Mio. €.

In die Hartz IV-Diskussion war auch immer wieder die Frage der Leiharbeit und die Forderung nach gleicher Bezahlung, das sogenannte „Equal Pay", eingebracht worden. „Offenbar hat da die Opposition den Schutz der Arbeitnehmer vor dem DGB gefordert," resümiert Volkmar Klein. Die Rechtslage heute sei, dass Mitarbeiter über eine Leihfirma den gleichen Lohn zu bekommen haben wie die anderen im Unternehmen. Davon könne nur auf der Basis eines Tarifvertrags abgewichen werden. Für die meisten dieser Tarifverträge seien DGB-Gewerkschaften zuständig. Volkmar Klein: „Details für unsere Region zu ermitteln ist gar nicht so leicht. Die Gelben Seiten weisen 21 Leiharbeitsfirmen aus, 16 davon nennen auf ihrer jeweiligen Internetseite eine DGB-Tarifvereinbarung. Die anderen fünf sagen dazu gar nichts.

Konkret seien es zum Beispiel die Mitgliedsunternehmen des Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), die Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften geschlossen haben. Wer deren Inhalte für nicht arbeitsnehmerfreundlich genug halte, müsse die Gewerkschaften auffordern, anders zu verhandeln. Statt dessen vom Staat zu verlangen, die geschlossenen Verträge wieder außer Kraft zu setzen, sei nicht der richtige Weg. Daher sei das auch nicht weiter verfolgt worden. Im Übrigen wandte sich Volkmar Klein dagegen, jegliche Leiharbeit zu verteufeln. Verantwortlich eingesetzt sei sie nicht nur für viele Firmen sinnvoll, sondern für zahlreiche Arbeitnehmer auch die Brücke zur Festeinstellung.