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19.4.2012 "Warnschuss"-Arrest künftig möglich

Geschrieben von Volkmar Klein. Veröffentlicht in Blog

Warnschussarrest bedeutet, dass zusätzlich zu einer Strafe auf Bewährung ein kurzer Arrest verhängt werden kann. Heute geht das nicht. Oft wird aber eine Strafe nur auf Bewährung als eine Art schlechterer Freispruch interpretiert und nicht ernst genommen. Das soll sich jetzt ändern: Das Bundeskabinett hat den Warnschussarrest auf den Weg gebracht und bringt ein entsprechendes Gestz im Bundestag ein. Das ist vor allem eine Reaktion auf wiederholte brutale Angriffe Jugendlicher auf Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln.