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29.3.2012 EEG fördert Speichertechnologie, sichert Netzstabilität und begrenzt Kostenanstieg für Bürger

Geschrieben von Volkmar Klein. Veröffentlicht in Blog

Heute haben wir im Deutschen Bundestag endlich die dringend erforderlichen Veränderungen im EEG beschlossen. Wenn einige behaupten, Photovoltaik in Deutschland werde abgewürgt, ist das ziemlicher Unfug. Im Gegenteil, die Energiewende ist ein großer Erfolg. Messbare Indikatoren sind die im vergangenen Jahr rund 7.500 neu installierten Megawatt Solarstromleistung in Deutschland. Das entspricht der Leistung von drei größeren Kraftwerken und ist doppelt so viel, wie eigentlich im Ausbauplan vorgesehen, der von einem breiten Konsens getragen war. Das EEG hat mit diesem geförderten Wachstum auch für ein drastisches Sinken der Modulpreise gesorgt: Die sind alleine von Januar 2011 bis Januar 2012 um 50 Prozent gesunken.

Die jetzt kommende Änderung trägt dieser sehr erfreulichen Entwicklung Rechnung und senkt die Subvention der Solaranlagen. Jeder private Haushalt, gleichgültig ob Arbeitslosengeld-2-Empfänger, Alleinerziehender oder Großfamilie, zahlt über die eigene Stromrechnung die risikofreie Rendite der Anlagenbetreiber. Schon jetzt zahlt ein Durchschnittshaushalt allein für die Solarförderung rund 70 Euro über den Strompreis. Insgesamt erhält die Solarenergie so knapp die Hälfte der Fördergelder für Erneuerbare Energien, leistet aber lediglich einen vergleichbar geringen Anteil an der Stromerzeugung. Die Kosten für die Bürger müssen begrenzt und die Entwicklung auf einen vertretbaren Ausbaupfad zurückgebracht werden.

Mindestens genauso wichtig ist es aber, die Netzstabilität zu sichern und die Stromeinspeisung zu verstetigen. Wir müssen viel mehr für die Entwicklung von Speichern tun und nicht nur unbegrenzt Photovoltaikkapazität zubauen, die aber doch nur für einen Bruchteil der Zeit wirklich Strom liefert.

Deshalb ist es der Weg des EEG richtig, generell die Einspeisevergütung zu senken und gleichzeitig die Speicherung von Strom von der EEG-Umlage auszunehmen. Gerade angesichts der jetzt schon großen Probleme bei der Netzstabilität ist es wichtig, mehr Anreize zur weiteren Entwicklung von Speicherkapazitäten zu setzen.

Mit den beschlossenen Änderungen wird die Vergütung je nach Anlagentyp zum 1. April um 20 bis 30 Prozent abgesenkt. Daneben wird eine einprozentige monatliche Degression eingeführt. Bei kleinen Dachanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt müssen künftig 20 Prozent des produzierten Stroms, bei Freiflächenanlagen von 10 Kilowatt bis 1 Megawatt zehn Prozent selbst verbraucht oder selbst vermarktet werden.