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22.3.2012 Debatte zu Organspenden

Geschrieben von Volkmar Klein. Veröffentlicht in Blog

Heute beginnt im Deutschen Bundestag die Debatte zur künftigen Regelung bei Organspenden. Ich habe den interfraktionellen Gesetzentwurf für die sogenannte Entscheidungslösung unterzeichnet. Diese sieht vor, dass künftig jeder ab 16 Jahren regelmäßig gefragt werden soll, ob er im Fall seines Todes zu einer Organspende bereit wäre. Dokumentiert wird diese Erklärung wie bisher auf einem Organspenderausweis und in Zukunft auf der elektronischen Gesundheitskarte. Es ist richtig, dass sich jeder dadurch tatsächlich mit dieser Frage konfrontieren lässt, denn natürlich schiebt jeder die Beschäftigung mit diesem Thema erst einmal lieber weg und stürzt dadurch im Falle eines Unfalls Angehörige aber in zusätzliche Traumata. Ziemlich sicher kann auch erwartet werden, dass die Bereitschaft zu Organspenden steigt. Das ist gut, denn viele warten vergeblich auf ein Spenderorgan. Dabei halten drei Viertel der Deutschen Organspenden für eine gute Sache, einen Spenderausweis haben aber nur sehr viel weniger. Dennoch bin ich strikt gegen eine sogenannte Widerspruchslösung, bei der jeder ein potenzieller Organspender ist, wenn er dem nicht explizit widersprochen hat. Klar ist, dass jeder für sich in dieser schwierigen Frage wirklich frei entscheiden können muss. Staatliche Gängelung darf es nicht geben. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die Idee der Organspende und sichert gleichzeitig alle Freiheiten für den Einzelnen. Das ist mir wichtig. Ich hoffe, dass das Gesetz von einer großen Mehrheit im Bundestag unterstützt wird und in absehbarer Zeit auch abschließend beschlossen wird.